»Eine Schule in Bewegung«

Schulordnung

  • Als Schüler/in solltest du das Schulgrundstück frühestens ab 07.35 Uhr betreten.
  • Halte dich nicht ohne berechtigten Grund an den Fahrradständern auf.
  • In den großen Pausen gibt es Innen- und Außenaufsichten für Flure und Schulhof.
  • Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darfst du das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
  • In den großen Pausen hältst du dich auf dem Schulhof auf. Bei Regenpausen (werden bekannt gegeben) bleibst du auf deiner Etage bzw. im Klassenraum. In den kleinen Pausen bleibst du grundsätzlich in deinem Klassenraum.
  • Das Aufsuchen der Toiletten solltest du auf die Pausenzeiten beschränken.
  • Um Unfälle zu vermeiden, darfst du auf Treppen, Fluren, in Gängen und Klassenräumen nicht laufen oder rangeln.
  • Innerhalb des Schulgebäudes solltest du mit Rücksicht auf andere Personen besonders leise sein.
  • Auf dem Schulhof (Ausnahme: Basketballanlage) ist das Ballspielen nur mit weichen Schaumstoffbällen oder solchen Bällen erlaubt, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden.
  • Im Winter darfst du nicht mit Schneebällen werfen.
  • Unfälle in den Pausen musst du sofort einer die Aufsicht führenden Lehrkraft melden! Wenn du nach einem Schul- oder Schulwegunfall nachmittags einen Arzt aufgesucht hast, so bitte deine Eltern, dies möglichst am folgenden Tag zu melden, da die Schule für den Kostenträger einen Unfallbericht anfertigen muss.
  • In regelmäßigem Wechsel wird deine Klasse mit dem Hofdienst betraut. Hilf mit, unseren Schulhof sauber zu halten!
  • Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel, soweit sie fremdes Eigentum sind, musst du besonders schonend behandeln. Dies gilt auch für die sanitären Anlagen in den Toiletten.
  • Wird ein Alarm ausgelöst, dann achte unbedingt auf die Anweisungen der Lehrer/innen bzw. des Hausmeisters. Es kann für dich lebenswichtig sein!
  • Fundsachen solltest du beim Hausmeister abgeben. Vermisste Gegenstände findest du auf dem Fundtisch.
  • Nach Unterrichtsschluss stellst du deinen Stuhl auf den Tisch. Dass du den Klassenraum und das Schulgelände sauber und ordentlich hinterlässt, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.
  • Bei Unterrichtsversäumnissen informieren deine Eltern spätestens am dritten Versäumnistag die Schule (ggf. telefonisch).
  • Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht bis zu drei Tagen sind von deinen Eltern an den/die Klassenlehrer/in, bis zu vier Wochen sowie unmittelbar vor und nach den Ferien über den/die Klassenlehrer/in an den Schulleiter zu richten. Grundsätzlich kann dir keine Ferienverlängerung gewährt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen nur dann möglich, wenn eine Versagung des Urlaubs eine unbillige Härte darstellen würde.
  • Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.