»Eine Schule in Bewegung«

Erklärung des Bezahlsystems für das Mittagessen - Wann sind Sie befreit?

04.05.2023

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

immer wieder gibt es Fragen zu unserem Bezahlsystem für das Mittagessen.

 

 --> HIER finden Sie eine genaue Anleitung.

 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Anleitung weiterhilft. 

 

Information zur Befreiung von der Bezahlung für das Mittagessen:

 

Sie müssen nicht für das Mittagessen bezahlen, wenn Sie z.B. Leistungen vom Jobcenter, Wohngeld, etc. beziehen und deshalb Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben.

Ihr Kind ist nicht automatisch vom Mittagessen befreit, wenn Sie in der Schule Ihren Leistungsbescheid abgeben!

Der Leistungsbescheid muss beim Landkreis Diepholz (oder bei der Stadt Sulingen) eingereicht werden und es muss dort erst eine Befreiung beantragt werden.

Die Schule kann Sie gerne bei der Antragstellung unterstützen.

Der Landkreis prüft, ob Sie einen Anspruch auf freies Mittagessen haben und stellt dann einen Gutschein für das Mittagessen aus.

Zwischen dem Einreichen des Leistungsbescheides und dem Ausstellen des Gutscheines kann es einige Tage oder auch einige Wochen dauern!

Wenn ein Gutschein abgelaufen ist und noch kein neuer Gutschein vorliegt, sollten Sie entweder Ihrem Kind solange etwas zu essen mitgeben oder Sie überweisen für die Übergangszeit etwas Geld auf das Essenskonto der Grundschule.

Außerdem muss ein Gutschein bis zum Mittwoch der Vorwoche in der Schule vorliegen, damit das Kind in der Woche danach das Essen kostenlos bekommt.